Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 schreibt vor, dass die auf der Fahrerkarte und auf dem Fahrtenschreiber im Fahrzeug gespeicherten Daten regelmäßig (alle 28 oder 90 Tage) heruntergeladen werden. Sofern diese gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe in Ihrer Fahrzeugflotte Probleme bereitet, wählen Sie unsere eTachograph Lösung zum Herunterladen des Tachographs. So ist es in Zukunft nicht mehr nötig, dass das Fahrzeug, von dem Daten heruntergeladen werden und die Fahrerkarte sich auch physisch am selben Ort befinden. Die gesetzlich vorgeschriebene Speicherung der Daten kann über das Internet auch aus der Ferne erfolgen.